Arbeitszeugnisse helfen dem Personalverantwortlichen, sich ein gutes Bild zu Ihren bisherigen beruflichen Erfahrungen zu machen. Je mehr aussagekräftige Arbeitszeugnisse Sie vorweisen können, umso besser. Für Berufsanfänger ist es daher ratsam, auch von den bisher absolvierten Praktika Zeugnisse anzufordern.
Grundsätzlich gilt: Als Arbeitnehmer haben Sie bei Beendigung des Dienstverhältnisses einen rechtlichen Anspruch auf Ihr Dienstzeugnis. Dieser Anspruch verjährt erst nach 30 Jahren. Wichtig ist außerdem, dass Ihr Dienstzeugnis keine Informationen enthalten darf, die Ihnen das Erlangen eines neuen Jobs erschweren.
5 Punkte, die ein Arbeitszeugnis beinhalten muss
- Allgemeine Angaben zur Person des Arbeitnehmers
- Genaue Bezeichnung des Arbeitgebers
- Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Art der Tätigkeit (wenn sich der Aufgabenbereich des Arbeitnehmers ändert, so ist dies hier ebenfalls anzuführen)
- Unterschrift des Arbeitgebers
Was ist ein Zwischenzeugnis
Möchten Sie ein Zeugnis erhalten, obwohl Sie sich in einem aktiven Dienstverhältnis befinden, so können Sie ein so genanntes Zwischenzeugnis anfordern. Das Zwischenzeugnis wirkt sich nicht auf Ihren Anspruch auf ein Endzeugnis aus.
Geheime Codes im Dienstzeugnis
Im Unterschied zum allgemeinen Dienstzeugnis, auf das jeder Arbeitnehmer Anspruch hat, muss der Arbeitgeber kein qualifiziertes Dienstzeugnis ausstellen, das Angaben zur Qualität der Leistung enthält. Gerade in den qualifizierten Arbeitszeugnissen finden sich oftmals die sogenannten Geheimcodes, also Formulierungen, die wie Codes zu verstehen sind und Schulnoten entsprechen. Prinzipiell bedeutet ein Superlativ ein "Sehr Gut" wie zum Beispiel "stets zur vollsten Zufriedenheit". Alle anderen Formulierungen haben bereits einen kleinen Beigeschmack.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Arbeitszeugnis korrekt ausgestellt wurde, sollten Sie dies offen ansprechen und gegebenenfalls Ihren Arbeitgeber bitten, es zu korrigieren.
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